Fahrradstraßen sind ein Instrument in der Straßenverkehrsordnung (STVO), um das Radfahren sicherer zu machen. Autos sind hier nur zu Gast und dürfen maximal 30 km/h fahren. Ein Zufahren ist grundsätzlich erlaubt, durchfahrende KFZ sind nicht nicht vorgesehen. Radfahrer:innen dürfen hingegen auch nebeneinander fahren und sind daher auch für Familien eine gute Möglichkeit, miteinander zu radeln.
Im Rahmen der Radoffensive werden Fahrradstraßen auf geeigneten Straßen Schritt für Schritt eingeführt. Zuständige Abteilung ist die Verkehrsplanung in Graz. Weitere Informationen befinden sich auf der Website der Stadt Graz.